Schwerpunktschule

Die Grundschule Daun ist auch Schwerpunktschule für Integration.

Für Kinder, die während ihrer Grundschulzeit deutliche Lernprobleme in weit gefächerten Lernbereichen zeigen und die trotz individueller Förderung und dem Einsatz aller Möglichkeiten der Grundschule (z.B. der freiwilligen Wiederholung einer Klassenstufe) aller Voraussicht nach den erfolgreichen Abschluss der Grundschule nicht erreichen werden, können nach Beratung und Austausch mit den Eltern von der Grundschule zum sonderpädagogischen Gutachten gemeldet werden. Sollte in dem anschließenden Verfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich „Lernen“ erkannt werden, so können die Eltern nach eingehender Information einen Lernort für ihr Kind wünschen, nämlich die Förderschule (St. Laurentius Förderzentrum Daun) oder die Schwerpunktschule (Grundschule Daun). Sofern die Schulbehörde ADD dies bestätigt und damit den Förderbedarf offiziell feststellt, wechselt das Kind zum folgenden Schuljahr in die Laufbahn der Förderschule, kann aber auf Wunsch der Eltern weiterhin in der Grundschule Daun (Schwerpunktschule) als Schulort verbleiben, sofern es nicht zur Förderschule wechseln soll.
Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sitzen in der Schwerpunktschule in den regulären Klassen und nehmen weitgehend am selben Unterricht teil, wie die Regelkinder. Sie werden ergänzend unterstützt durch Förderlehrkräfte, sie erhalten andere Zeugnisse (i.d.R. ohne Noten, stattdessen mit verbalen Beurteilungen) und sie wechseln nach der 4. Klassenstufe zur Schwerpunktschule an der Realschule plus, wo das integrierte Fördersystem fortgeführt wird.
Ein Wechsel des Förderortes von der Schwerpunktschule zur Förderschule (und umgekehrt) ist auf Antrag der Eltern jeweils zum neuen Schuljahr möglich. (Antragsfrist 31.1.!)

Der Förderbedarf „Lernen“ wird wie zuvor beschrieben in der Regel während des Besuchs der Grundschule festgestellt. Die Kinder werden also zunächst regulär eingeschult, auch wenn bereits in der Kita Lernschwierigkeiten erkennbar sind.
Es gibt daneben weitere Förderschwerpunkte, etwa den „ganzheitlichen Förderbedarf“. Kinder mit einer (meist schon im Vorfeld diagnostizierten) offensichtlichen Beeinträchtigung, die eine Teilnahme am Regelunterricht weitgehend ausschließt, können schon vor der Einschulung zum sonderpädagogischen Gutachten gemeldet werden und ggfs. auf Wunsch der Eltern sofort eine Förderschule, nach eingehender Beratung durchaus aber auch eine Schwerpunktschule besuchen.

Sollten Sie individuelle Beratung wünschen oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte gerne an.