Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen

Liebe Eltern,

zunächst wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das neue Jahr 2026 alles Gute!

Aufgrund der aktuellen winterlichen Wettersituation möchten wir Ihnen hiermit vorab noch einmal die allgemein üblichen Regelungen mitteilen, um Ihnen damit bei Bedarf größtmögliche Klarheit und Handlungssicherheit zu bieten.

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. besonders starker Schnee, überraschendes Glatteis, extremer Sturm) entscheiden Sie als Eltern morgens selbst, ob der Schulweg für Ihr Kind ausreichend sicher und zumutbar ist. 

Sollten Sie sich daraufhin nach individueller Abwägung und in eigener Verantwortung an diesem Tag gegen einen Schulbesuch entscheiden, informieren Sie bitte unbedingt die Schule auf dem üblichen Weg per iServ über die Abwesenheit und vermerken Sie als Grund z.B. Glatteis oder Schnee…

Sollte die Witterung so extrem sein, dass für die Schule ein angemessener Unterricht nicht mehr möglich ist, so informieren wir Sie auf dem üblichen Weg über iServ bzw. hier auf der Webseite darüber, dass Ihr Kind nach Möglichkeit zu Hause bleiben soll. 

Bereits bekannte Einschränkungen im Busbetrieb können Sie auf der Webseite des VRT www.vrt-info.de unter „akute Störung“ nachschauen. Kurzfristige Ausfälle oder zusätzliche Einschränkungen sind natürlich nie ausgeschlossen.

Sollte sich die Witterung erst während des Schultages extrem verschlechtern (z.B. kurzfristige Ankündigung von Blitzeis, starkem Schnee oder Sturm), so informieren wir Sie ebenfalls auf den genannten Wegen und bieten Ihnen an oder empfehlen Ihnen sogar, Ihr Kind vorzeitig von der Schule abzuholen. Auch in diesem Fall tragen Sie bitte die Abwesenheit mit der entsprechenden Uhrzeit in iServ ein, damit wir in der Schule den Überblick behalten können.

So lange Sie keine andere Info erhalten, können Sie in jedem Fall davon ausgehen, dass die Schule mindestens eine Notbetreuung anbietet. Kinder die in der Schule sind, werden nicht alleine gelassen oder ohne Abklärung mit den Eltern nach Hause geschickt. 

Abschließend der Hinweis: 
Winterliche Witterung oder generell „schlechtes Wetter“ ist normal und begründet noch keinen Unterrichtsausfall. Um Rückfragen und weiteren Klärungsbedarf unsererseits zu vermeiden, beschränken Sie sich bei der Anwendung der genannten Regelungen bitte auf tatsächlich außergewöhnliche Wetterbedingungen und seriöse Einschätzungen der Wetterdienste.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und danken für Ihre Unterstützung!